AGB
Hotel Haus Oberland – Hotel- und Restaurantbetrieb
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels Haus Oberland (nachfolgend kurz Hotel)
2. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn sie werden vom Hotel ausdrücklich schriftlich anerkannt.
II. Vertragsabschluß
1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hotels Haus Oberland ein Hotelaufnahmevertrag (nachfolgend kurz „Vertrag“) zustande.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Jeder Besteller ist verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzugeben.
3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Hotels.
III. Leistungen, Preise, Zahlung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotel Haus Oberland zu zahlen. Dies gilt auch gegenüber Dritten (II.2.)
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche MwSt. ein.
4. Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder Aufenthaltsdauer wünscht, und das Hotel dem zustimmt.
5. Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Gast kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit einer Rechnung Zahlung leistet. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszins 8% über dem Basiszinssatz. Dem Hotel bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung kann das Hotel eine Mahngebühr von 5,00 € erheben.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluß von Leistungen über 500,-€ eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Das Hotel ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Hotel aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.
7. Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
IV. Rücktritt des Gastes, Stornierung
1. Das Hotel räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein: Dabei gelten folgende Bedingungen:
a) Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat das Hotel Anspruch auf eine Entschädigung.
b) Das Hotel kann die Entschädigung in Form einer Rücktrittspauschale geltend machen. Die Rücktrittspauschale beträgt 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie 70% des vereinbarten Preises für Übernachtung mit Halbpension. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein Schaden entstanden ist.
2. Die vorstehende Regelung über zu leistende Entschädigung gilt entsprechend, wenn der Gast die gebuchten Zimmer und Leistungen, ohne dies dem Hotel rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.
3. Hat das Hotel dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, so hat das Hotel innerhalb dieser Frist keinen Anspruch auf Entschädigung. Der Gast muss den Rücktritt schriftlich erklären, als Rechtzeitigkeit gilt der Eingang im Hotel.
V. Rücktritt des Hotels
1. Sofern dem Gast ein Rücktrittsrecht nach IV.3. eingeräumt wurde, ist das Hotel ebenfalls berechtigt innerhalb dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten.
2. Wenn eine vereinbarte Vorauszahlung nicht fristgemäß erfolgt, ist das Hotel ebenfalls zum Vertragsrücktritt berechtigt.
VI. An- und Abreise
1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer, sofern ihm dieses nicht schriftlich bestätigt wurde.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Gebuchte Zimmer sind vom Gast, soweit nicht anders vereinbart, bis spätestens 18.00 Uhr des Vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Danach steht dem Hotel ein Rücktrittsrecht zu.
4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer, so nicht anders vereinbart, bis spätestens 11.00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Zeit darüber hinaus kann vom Hotel in Rechnung gestellt werden.
VII. Haftungen des Hotels, Verjährung
1. Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
2. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich auf unverzügliche Anzeige des Gastes bemüht, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast bewusst, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so erlischt jeglicher Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts.
3. Das Hotel haftet für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
4. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel bis zu 3500,- €.
Für Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck, usw.) ist die Haftung auf 800,- € begrenzt. Geld und Wertgegenstände die im Hotelsafe aufbewahrt werden sind bis zu einem Wert von 10.000,- € versichert. Das Hotel empfiehlt von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Der Haftungsanspruch erlischt wenn der Gast nicht unverzüglich nach eigener Kenntnis von Verlust oder Schaden dem Hotel Anzeige erstattet.
5. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz oder in einer Hotelgarage, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter Fahrzeuge und deren Inhalte, haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel oder seine Erfüllungsgehilfen keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten haben.
6. Weckaufträge werden mit größter Sorgfalt durchgeführt. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
7. Über Fundsachen, soweit einem bestimmten Gast zuzuordnen und vorliegenden Daten, wird der Gast informiert. Eine Nachsendung erfolgt auf Wunsch ist für den Gast kostenpflichtig. Nicht zuzuordnende Fundsachen werden vom Hotel ein Jahr aufbewahrt, danach werden Sie einem gemeinnützigen Zwecke zugeführt.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels – 98666 Masserberg.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Stand: Juli 2011